Einnahmen aus Weihnachtsbasar an Schulen für Schulförderverein oder Klassenkasse?
Unser Schulförderverein veranstaltet alljährlich ein Weihnachtsbasar an dem die Klassen Kuchen, nicht gebrauchte Spielwaren oder wie wir durch die Kinder gebastelte Ohrringe verkaufen. In diesem Jahr möchten wir die Einnahmen für unsere folgende Abschlussfahrt nutzen. Wem stehen die Einnahmen der einzelnen Klassen aus dem Basar zu, dem Schulförderverein als Veranstalter oder können wir als Klasse unsere Einnahmen selbst behalten und der Klassenkasse beisteuern? Wie ist das rechtlich geregelt?
2 Antworten
die anderen Antworter schon sagten, es ist Vereinbarungssache und:
In diesem Jahr möchten wir die Einnahmen für unsere folgende Abschlussfahrt nutzen.
sagt mir, dass es bisher anders war.
Also zusammen setzen und einen Schlüssel erarbeiten.
Anscheinend richtet es ja der Förderverein aus und bestimmt wird es dann auch für einen Zweck in der Schule genutzt.
Schiebt doch mal die Diskussion an und man könnte zu einem Schlüssel kommen X % an den Förderverein, Y % direkt an die Klassenkasse.
Wenn es dazu keine schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen stellt sich die Frage, wie das denn in der Vergangenheit so gehandhabt wurde. Das wäre verbindlich.
Ohnehin wird die Umsetzung der Idee zu endlosem Streit darüber führen, wie eine angemessene Aufteilung auszusehen hat. Und da absolut keiner der Beteiligten Lust auf eine Wiederholung eines solchen Desasters hat wird das dann der letzte Basar für alle Zeiten gewesen sein.