die Hausrat gilt während des Umzugs für beide Wohnungen. Zumind. 2 Mt. ab Beginn des Umzugs.
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wenn es zuvor Teilkasko hatte dürfte die Ruheversicherung noch greifen (bis 6 Mt. nach Abmeldung)Ruf die bisherige Versicherung an u. frag nach. Aber: wieso kein Saison-Kennzeichen????
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die Vorlegungsfristen für Schecks sind klar geregelt: Zitat: 8 Tage für im Inland ausgestellte Schecks 20 Tage für im europäischen Aulsnad und den Mittelmeerländern ausg gestellte Schecks 70 Tage für Schecks die aus überseeischen Ländern ausgestellt worden sind danach ist es Gutwill des Ausstellers diesen noch zu akzeptieren, ein Versuch ist es wert!
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