Einkommensteuer-Vorauszahlung im Todesfall
Wenn jemand im Januar verstorben ist, muß der Erbe dann für das ganze Jahr die vierteljährlichen Vorauszahlungen der Einkommensteuer leisten oder ist es möglich, diese Zahlungen mit - Zustimmung des Finanzamtes - einzustellen?
1 Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf x Euro.
Begründung:
Herr Müller ist am 24. Januar 2013 verstorben. Weitere Einkünfte als die in der beigefügten BWA sind daher nicht zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Neuerdings als Rechtsnachfolger
Das hättet ihr zwei wohl gerne, was, grins....
Ihr hättet dann wohl keine Zeit mehr für andere Sachen, da ein Termin beim Finanzamt den Nächsten jagen würde, oder!?
Also ich finde, dass das ruhig die Arbeitskleidung sein sollte. Schließlich muss man als Amt ja auch darauf achten, dass die Mitarbeiter nicht das Druckerpapier mithgehen lassen.
EnnoBrüderle: Vorsicht! Der nächste Stern braucht möglicherweise noch Füllstoff.
"EnnoBrüderle"
O wie böse ist DAS denn?
Da gibt es ja nur eine Interpretation: Du siehst besser aus als die auf dem Bild und möchtest dich nicht darauf reduzieren lassen.
Richtig?
Jou!
Und bös war das nicht, sondern eine sehr freundschaftliche Warnung vor fortschreitenden Balzheimer. Der fröhliche FDP-Weinberg wäre froh und glücklich über solche Frühwarnsysteme gewesen.
Glaubst Du wirklich, dass die beim FA "Damen" haben?