Einkommenssteuererklärung in Transfergesellschaft
Hallo, bin Angestellter eines Unternehmens, der Mitte letzten Jahres in die Insolvenz gegangen ist. Da ich kurz vor der Rente stehe, hat man mich in eine Transfergesellschaft geschoben, wo ich weiterhin mein Gehalt erhalten habe, aber gekürzt - so dass man hier von so was wie Kurzarbeitergeld spricht. Habe somit zwei Steuerbescheinigungen, die ich bei der Einkommenssteuererklärung angegeben habe. Im Bescheid wurde mir mitgeteilt, dass dem Finanzamt Leistungen der Arge für mich in Höhe von € 8000,- vorliegen, die ich jedoch nie erhalten habe - und entsprechend die Einkommenssteuer gekürzt. Ist das rechtens?
1 Antwort
Deine Frage ist unklar.
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Klar ist Du hast eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers, der in Insolvenz ist.
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Klar ist, die Bescheinigung der Transfergesellschaft.
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Leistungen der ARGE, (ALG II, = Hartz IV) sind weder steuerpflichtig, nochunterliegen sie dem Progressionsvorbehalt.
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Hast Du eventuell etwas von der Bundesagentur für Arbeit, also ALG I bekommen? Das wäre zwar steuerfrei, aber unterläge dem Progressionsvorbehalt.
FRage beim Finanzamt an, was es genau war. Aber eigentlich müßte es im Bescheid stehen.