Einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachhochschulreife - steht mir Unterstützung vom Amt zu?
Hallo,
ich bin 19 Jahre alt und besuche aktuell die Q2 (ehemals 13. Klasse) einer Gesamtschule und stehe theoretisch vor dem Abitur. Meine Noten sind allerdings nun im ersten Semester extrem eingebrochen, da mich nun die Scheidung meiner Eltern (die keinesfalls wie geplant ruhig verläuft) stark belastet. Jetzt möchte ich ein Praktikum machen um die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen und eine Wohnung mieten, um Abstand zu meiner Familie zu gewinnen. Da allerdings solche Praktikantenstellen nicht zwingend vergütert sind (und wenn, dann meistens nicht hoch) überlege ich, Unterstützung vom Amt zu beantragen, um dennoch eine Wohnung mit allen weiteren Kosten tragen zu können, da ich keinerlei Unterstützung seitens meiner Familie bekomme.
Nun meine Frage an euch - steht mir Bafög oder ähnliches zu?
2 Antworten
hier der bafögrechner der dir vorerst weiterhelfen wird:
Mit dem Bafög Rechner könnt Ihr Euren BAföG Anspruch direkt am Computer berechnen.
Hierzu müsst Ihr alle relevanten Daten bereithalten, wie Einkommen und Vermögen, Krankenversicherung, Familienverhältnisse, Einkommen der Eltern, Wohnverhältnisse usw.
So, nachdem ich jetzt mit den Ämtern telefoniert hab - trotz dessen, dass ich noch in der schulischen Ausbildung bin, werde ich durch das Praktikum nicht mehr als Schüler geführt (in dieser Zeit erhalte ich auch kein Kindergeld).
Stattdessen habe ich aber einen Bedarfsanspruch meinen Eltern gegenüber, den ich einklagen kann, wenn er mir nicht ausgezahlt wird. Danke für die Antworten :D
hey, habe die gleiche frage und wollte mal wissen, ob du weißt wie viel der Bedarfsanspruch beträgt?