Antwort
So, nachdem ich jetzt mit den Ämtern telefoniert hab - trotz dessen, dass ich noch in der schulischen Ausbildung bin, werde ich durch das Praktikum nicht mehr als Schüler geführt (in dieser Zeit erhalte ich auch kein Kindergeld).
Stattdessen habe ich aber einen Bedarfsanspruch meinen Eltern gegenüber, den ich einklagen kann, wenn er mir nicht ausgezahlt wird. Danke für die Antworten :D