Eine Wasseruhr für 8 Häuser?
Hallo,
Ich habe erfahren, dass wir eine Wasseruhr für insgesamt acht Häuser haben und alle Kosten nach Wohnfläche abgerechnet werden. Ich Frage mich, ob das so überhaupt rechtens ist. Muss nicht mindestens in jedem Haus eine Wasseruhr sein? Und gibt es die Möglichkeit, einen eigenen Wasserzähler zu besorgen?vielleicht kennt sich ja hier jemand aus :)
2 Antworten
Da die acht Häuser separate bauliche Einheiten darstellen, die als eigenständige Wohnungen ausgeführt sind, greift die Regelung der jeweiligen Landesbauordnung.
In der LBO für Baden-Württemberg steht beispielsweise unter §35 Abs. 3
Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden kann.
Es kommt hier also auch ggf. auf die Historie dieses einen Wasserzählers an.
Der Wasserzähler wird gegenüber den Wasserwerken als Abrechnungsgrundlage für Kaltwasser verwendet.
Mieter können sich nur auf diese Angaben stützen und haben kein Recht im Fall einer der Ausnahmen von der Wasserzählerpflicht dennoch einen eigenen Wasserzähler zu erhalten. Es gibt jedoch auch kein Verbot, nachträglich eigene, geeichte Wasserzähler für die Häuser zu installieren. Wenn Du einen eigenen Zähler beschaffst und am Übergabepunkt eines Hauses installieren läßt, so müsste die Regel für die Umlage geändert werden, da Dein Haus nun nicht mehr nach Wohnfläche, sondern nach Verbrauch abgerechnet würde.
Deine wesentliche Frage ist also, ob Du einen Anspruch auf eine verbrauchsbasierte Abrechnung anstelle einer pauschalen Schlüsselung zu erhalten.
Handelt es sich dabei um eine Eigentümergemeinschaft von acht (z.B. Reihen-)Häusern oder bist Du Mieter in einem der acht Häuser?
In §2 Abs. 2 BetrKV ist geregelt
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind [...] die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe
§556a BGB legt jedoch keinen mandatorischen Schlüssel für das Umlageverfahren fest, d.h. für Mieter kann der Mietvertrag die entsprechende Regelung sinnvoll festlegen. Das kann abhängig z.B. vom Verbrauch, von der Personenzahl oder von der Wohnfläche stattfinden.
Bist Du Eigentümer, so kannst Du prüfen, ob Du einen eigenen Wasseranschluss legen lassen kannst. Dieser kommt dann seitens der Wasserwerke mit einem eigenen Zähler. Damit wärst Du nicht mehr Gegenstand der Abrechnung des Gesamtwasserverbrauchs.
Mir sind die Wasseruhren von hunderten Mehrfamilienhäusern und tausenden Einfamilienhäusern bekannt. Aber einer Wasseruhr für 8 Häuser bin ich noch nie begegnet. Daher die Fragen:
Baujahr der Häuser? Dein Einzugsjahr? EFH oder MFH? Wie viele Wohneinheiten hängen an diesem Wasserzähler? Welche Gesamtmenge stand auf der letzten Abrechnung? Ganz sicher, dass die Wohneinheiten nicht irgendwo einen eigenen Zwischenzähler haben? Welcher Versorger liest den Hauptzähler ab? Werden auch innerhalb der Wohnung Wasserzähler z.B. durch den Hausmeister oder die Firma Brunata abgelesen? Wie und in welcher Form hast du von dem einen Wasserzähler erfahren? Welches Bundesland?