Eine Schwester wohnt zur Miete im gemeinsam geerbten Haus. Darf sie die Schlösser austauschen damit wir keinen zutritt mehr haben? was können wir dagegen tun?
3 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe, handelt sich es um ein größeres Haus, zu dem eine Gaststätte, weitere Räume und mindstens eine Mietwohnung sich befinden.
Deine Schwester darf selbstständig nur jene Schlößer austauschen, die zu Ihrer Mietwohnung gehören. Alle anderen Schlößer dürfen nur mit Zustimmung aller Erben getauscht werden.
Auch wenn Alkoholiker oftmals ein eingeschränktes Verständnis für viele Dinge zeigen, sollten die Miterben - möglicherweise unter Zuhilfenahme eines Anwaltes - mal die Folgen und Kosten für Ihr Fehlverhalten aufzeigen und Ihr androhen, dass sie dafür alleine aufzukommen hat.
Die andere Möglichkeit ist die Aufteilung des Erbes von Amts wegen einzuleiten, dann kann sie ja das Anwesen erwerben und ist fortan alleine für alles verantwortlich.
Ich möchte nicht in ihre Wohnung, ich möchte in die leerstehend Wohnung unserer Mutter und in die leerstehend Gaststätte im gleichen Haus.
Es ist kalt und die Heizungen müssen kontroliert werden. Meine Schwester ist schwere Alkoholikerin dadurch kam es im letzten Winter schon zu einem Wasserrohrbruch weil sie die Heizung in der leerstehenden Gaststätte nicht angemacht hat.
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Zum Problem:
Natürlich dürfte sie nicht die Schlösser austauschen, die nicht zur Wohnung gehören.
Da kannst Du Dir ggf. in die Räume Zugang verschaffen (Schlüsseldienst), weil es für die Sicherstellung udn Wartung notwendig ist.
Da bekommst du vor jedem Gericht Recht.
Sie ist Mieterin.
Mit welchem Recht willst DU einen Schlüssel zu ihrer Wohnung?
Ihr seid gemeinsam Eigentümer und könnt gemeinsam, in Abstimmung mit dem Mieter/der Mieterin Euer Eigentum besichtigen.
So einfach ist das.
Oder gibt es in dem Haus Räume die nicht vermietet sind und die Du nciht betreten kannst?