Dann bekommt deine Schwester einfach keine Miete, wie vereinbart. Dafür hat sie ja seit 17 Jahren schon ein Haus.

Intern könnt ihr das immer regeln, wie ihr wollt, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht und es wäre nachteilig den Eltern gegenüber.

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Was steht im Grundbuch? Was wurde damals vereinbart?

Es gibt beides: lebenslanges Wohnrecht mit und ohne Miete.

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Nein, Sie können das Spielen natürlich nicht verbieten! Und auch gegen Kinderlärm kommen Sie nicht an ...

Den Basketballkorb eventuell schon. Sagen Sie dem Mieter freundlich, er soll sich für eine freistehende Montage an einem Stahlträger entscheiden.

Dann kommen Sie nicht ganz so kinderfeindlich rüber, denn das sind sie, und ihre Garage bleibt unversehrt.

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Schulden per se sind ja nicht schlimm. Ich kenne aber niemanden, der das Erbe annimmt, wenn nicht auch Vermögen dagegen steht ... z.B. ein Grundstück+Haus?

Mal davon abgesehen, dass das nicht geht, scheint Eure Mutter nicht ehrlich Euch gegenüber zu sein.

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Auf gar keinen Fall!

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Das ist erst einmal Problem des Vermieters und Verkäufers. Und Besichtigungstermine per se sind nicht unzulässig. Diese werden in der Regel abgesprochen zwischen Mieter/Vermieter.

Dein Problem ist eher, ob du das Haus kaufen möchtest, wenn Mieter so drauf sind?

Gibt es mehrere gleichartige Wohnungen im Haus?

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Du musst das aus Sicht des Finanzamts sehen. Dort hast Du Schulden in Höhe von -136,12€. Das heißt das Finanzamt hat von Dir mehr Geld erhalten, als Du ihm schuldest.

Unter Privatpersonen ist es doch genauso. Du schuldest mir 50€ (Betrag positiv)

Jetzt zahlst du mir 100€, weil du nur einen grünen Schein hast ... also schuldest du mir jetzt -50€ (Betrag negativ) und ich muss dir 50 Euro rausgeben. Dann sind die Schulden 0€. Passt?

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Dadurch, dass Du als Lediger einen Grundfreibetrag von 9.168€ für das Steuerjahr 2019 hattest, aber das zu versteuernde Einkommen darunter lag, wurde die Steuerschuld korrekterweise auf 0€ festgesetzt.

Das heißt die bereits zuviel gezahlten Steuern bekommst du vom FA zurücküberwiesen.

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Grundsätzlich nicht, du kannst nicht zurücktreten.

Und ja, der Käufer könnte darauf bestehen und ja, du machst dich dadurch schadensersatzpflichtig.

Aber nicht jeder besteht auf sein Recht. Mit dem Zurückzahlen hättest du lieber gewartet, bis du weißt, ob er damit einverstanden ist.

Sonst hättest du schon das Geld gehabt und müsstest nur noch notfalls die Differenz für das "Ersatzhandy" zahlen. Jetzt wird er schwer, dass er dir nochmal per Vorkasse den Betrag schickt.

Das Handy bist du ihm ja noch immer schuldig... (Gegen Bezahlung natürlich)

Kann passieren

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Was meinst du mit der Vermieter bietet an?

Zahlt ihr einen Pauschalbetrag für TV/Internet? Ist das in den Nebenkosten inkludiert?

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Du hast natürlich einen Anspruch auf eine korrekte, schriftliche Lohnabrechnung.

Frag doch einfach freundlich nach, wann diese kommt. Eskalieren kannst du danach noch immer.

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Kommst du für die Werbungskosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro?

Wenn nicht, einfach nicht angeben und den Aufwand sparen.

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Ex-Arbeitgeber verlangt nach 3,5 Jahren Geld zurück - darf er das?

Hallo,

ich habe ein kleines Problemchen.

Mein Ex-Arbeitgeber hat mich im Dezember 2016 nach meinem Mutterschutz gekündigt - mit der Begründung ich wäre nicht auf der Arbeit erschienen obwohl wir uns geeinigt hatten, das ich nach dem Mutterschutz noch Elternzeit in Anspruch nehme.
Nun habe ich einen Mahnbescheid erhalten wegen „ungerechtfertigter Bereicherung gem. Rechnung vom . Februar 2020“ mit einem Betrag von 2900 Euro, den ich zurück zahlen muss.
Ich bin vor 2 Jahren umgezogen, die Rechnung kam nie bei der alten Adresse an (meine Schwester lebt da noch, wir hatten eine WG vor 2 Jahren) und sie leitet alle Briefe an mich weiter die noch weiterhin an die alte Adresse kommen.

Nun habe ich beim Inkassounternehmen angerufen und nachgefragt. Die Dame war sehr nett und hat mir per email diese Rechnung zukommen lassen, die ich nicht erhalten habe.

Also mein Arbeitgeber verlangt zu viel bezahlten Lohn zurück. Mit der Begründung:

“... aufgrund ihrer Ankündigung nach ihrer Elternzeit ab April 2017 wieder zu arbeiten, haben sie keine Arbeitsleistung erbracht und Lohn für die Monate April 2017/Mai 2017 erhalten.“

Dies habe ich der Buchhaltung mitgeteilt und sie wollten sich darum kümmern und es prüfen, da ich während meinem Mutterschutz auch in einem Monat nur 2 Euro Lohn bekommen habe. Nichts ist passiert. Jetzt nach 3 Jahren verlangen sie das Geld zurück.

Wie gehe ich da am besten vor? Wer hat hier recht und wer nicht?

Ich danke euch schonmal und würde mich über jede Antwort freuen!

lg

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Also grundsätzlich darf der Arbeitgeber das noch, denn die Verjährungsfrist endet erst am 31.12.2020 und schließlich hast du ja Geld bekommen und dafür keine Leistung erbracht.

3,5 Jahre später sind das nicht, es handelt sich ja wohl um Gehalt 04/17 und 05/17.

Völlig unabhängig müsste geklärt werden, ob es rechtens ist.

Interessant finde ich laut https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/gehaltsrueckforderung

Zum einen kann in der Regel eine Leistung – also das zu viel bezahlte Gehalt – dann nicht zurückgefordert werden, wenn Ihr Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Auszahlung des Gehalts wusste, dass Sie hierauf keinen Anspruch hatten

Wurdest du im Dezember gekündigt? Zum Dezember? Hattest du einen Tarifvertrag? Fragen über Fragen. Lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten, eventuell hast du ja Glück.

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Ich kenne die Regelungen nicht, die bei Euch herrschen, was Zeiterfassung angeht, aber an sich kann man das schon so machen.

Wirklich wichtig ist am Ende, dass Zeitkonto und Gehalt stimmen.

Hast du die Stunden vorher aufgeschrieben? Dann ist es doch fair, diese nicht aufzuschreiben, wenn du nicht arbeitest, oder? Bekommst ja Gehalt dafür...

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Du solltest niemanden benötigen, der dir sagt, dass Kündigung das einzig Richtige ist, wenn es dich schon krank macht! Alternativen kann auch niemand außer dir selbst finden, denn nur du kennst dich selbst und kannst ergründen, was dich glücklich/krank macht auf lange Sicht. Was ist dir wichtig?

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Zu 90% dann nicht!

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