Eigene Kinder als Mitarbeiter anstellen - gibt es da etwas zu beachten?

2 Antworten

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Sonderauflagen nicht, aber man muss schon ein bisschen aufpassen.

Sowohl der Arbeitsinhalt als auch der Vertrag selbst muss dem entsprechen, was unter fremden Dritten üblich ist. Nicht nur die Verträge müssen stimmen, sondern auch die Durchführung muss fremdüblich sein.

Also beispielsweise Überweisung des Lohns statt irgendwelcher Verrechnungen beispielsweise.

Dann klappt das auch mit dem BA-Abzug.

Ja, erstens muss man auf der Anmeldung angegeben, dass es sich um ein eigenes Kind (einen Abkömmling) handelt. In diesem Fall wird ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob das Kind wie eine fremde Arbeitskraft beschäftigt wird, also beispielsweise dem Direktionsrecht (des Arbeitgebers) unterliegt. Sollte es sich nur eine familienhafte Mitarbeit handeln, kommt keine Sozialversicherungspflicht zustande.

S. http://sozialversicherung-kompetent.de/2007121743/krankenversicherung/versicherungsrecht-gkv/versichertenstatus-von-beschaeftigten-kindern