Mitarbeiter im Betrieb verhaftet, was heißt das für mich als Arbeitgeber in Bezug auf Lohn?
Unglaublich aber wahr, heute wurde ein Mitarbeiter der straffällig wurde im Betrieb abgeführt. Er wird nun schwedische Gardinen genießen- und ich steh da. Was heißt das für mich in Bezug auf Lohnzahlung? Anteilige Auszahlung bis heute? Hab ich Schadenersatzansprüche geltend zu machen, schließlich bekomm ich nicht von jetzt auf gleich Ersatz!? Wie geht man hier am besten vor? Muß ich den Arbeitsplatz freihalten bis zu seiner Rückkehr ( ca. in 6 Mt.)
3 Antworten
Wenn man die Sache etwas googelt, kommt heraus, dass eine normale personenbedingte Kündigung Erfolg haben kann. Es hängt allerdings von den Gründen und der Dauer der Haft ab. Wurde er wegen Eigentumsdelikten verhaftet, rechtfertig dies wohl auf jeden Fall eine Kündigung.
Ab dem Zeitpunkt der Haft arbeitet er nicht mehr. Für diese Zeit hat er auch keinen Lohnanspruch.
Da er nur verhaftet wurde und noch nicht verurteilt ist, gilt er bis zu Verurteilung als unschuldig und nur verdächtig, was nicht viel bedeutet. Das Arbeitsverhältnis ruht sicherlich. Kündigen würde ich nicht, wenn er in 2 Wochen wieder frei kommt und sich herausstellt das er unschuldig ist, hätte er Anspruch auf Schadenersatz. Also abwarten, was davon wird. Es gibt einen populären Fall(Feuerwehrball Häningsen) in Hannover vor Jahren, wo durch eine Verhaftung der Verlust von Hausstand, Wohnung, Lehrstelle einen jungen Mann völlig ruiniert hat. Täter war er nicht, der Täter war jemand anders. Der unschuldig verhaftete ist heute Sozialhilfeempfänger und sein Leben ist ruiniert.
@Athommy Hildefeuer hat doch in diesem Zusammenhang schon hingewiesen, dass auch der verhaftete AN noch unschuldig ist. Eben solange, bis er verurteilt wird.
Geschieht dies nicht, hat eine fristlose Kündigung überhaupt keine Substanz und er klagt den AG an. Da hat man anschließend natürlich etwas gewonnen kopfschüttel