Dürfen zwei Minijobs ein Monat sich überschneiden?
Nach Kündigung erstens Minijobs und annahme den anderen, stellt sich heraus daß ich noch 30 Überstunden habe und nach Aussage ersten Arbeitgeber , müssen sie mit Steuerklasse 6 versteuert werden weil bei 2 Minijobs nichts anderes geht. Stimmt das? oder ist etwas noch machbar um Versteuerung mit St.klasse 6 zu vermeiden?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Wenn durch die 30 Überstunden beim ersten(alten) Arbeitgeber noch Löhne zu zahlen sind, gibt es zwei Möglichkeiten.
- er rechnet das mit dem letzten "normalen" Lohn zusammen ab. Dann ist in dem Monat dieser Minijob eben kein Minijob mehr und muss normal (wir wissen ja nicht wie hoch der Lohn ist) abgerechnet werden. Die Steuerklasse 6 ist das kleinste Problem, wenn Lohnsteuer anfällt, gibt es die mit der Einkommensteuererklärung zurück. Aber es fällt Sozialversicherung an.
- Alternativ, er zahlt das im Folgemonat, dann sind die Restzahlung und der neue Minijob gemeinsam in dem Monat eine Anstellung in der Gleitzone. und beide werden normal abgerechnet.
Wenn. man die Summen wüsste und wüsste, ob sonst immer 450,- Euro abgerechnet werden , dann könnte man auch sagen, ob die Regel greift, dass mal mehr als 450,- Euro anfallen dürfen, wenn auf das ganze Jahr die Summe von 5.400,- nicht überschritten wird.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Dankeschön für die Antwort. Die Summe 5400€ wurde nicht überschritten da ich wegen Lockdown 5 Monaten nicht gearbeitet habe.