Dürfen meine Eltern das Unterschreiben meiner Kurswahl verweigern?
Meine Eltern wollen meine Kurswahl nicht unterschreiben wenn ich nicht die Fächer wähle die sie für richtig halten … dürfen sie das ?
4 Antworten
Da Du nicht volljährig bist, ist die Wahl der Kurse in der Tat ein Vorgang, dem die Eltern zustimmen müssen. Versuche es daher zunächst mit Logik und Gesprächsterminen mit den wichtigen Lehrern, die für die von Dir bevorzugten Leistungskurse derzeitig zuständig sind. Das wesentliche Kriterium für die Wahl der Leistungskurse ist, dass diese Dir Spaß machen und Du aktuell eine gute oder sehr gute Leistung darin zeigst. Das Ziel ist nicht, irgendwelche Zielvorstellung Dritter zu erfüllen oder mit bestimmten anderen zusammen in Kurse zu kommen, sondern eine möglichst gute Abitursnote zu erreichen. Diese wird Dich als Eingangsvoraussetzung in der Zukunft noch lange begleiten.
Das Hinzuziehen eines Lehrers oder einer anderen geeigneten Person ist auch die Vorgabe des §1631a BGB. Versuche es daher erst mal mit Logik und der Unterstützung der Lehrer, Deine Kurswahl zu begründen. Ziehe auch in Betracht, dass Deine Kurswahl tatsächlich nicht optimal ist.
Leider kann man anhand der sehr knappen Beschreibung Deines Postings nicht irgendein Detail erkennen, das die von Dir präferierten Kurse als plausibel oder unplausibel darstellt, aber auch nicht etwas, das die Position der Eltern als sinnhaft oder unsinnig erscheinen läßt.
Sage Deinen Eltern, dass sie das nicht einfach verweigern können. Die Eltern müssen nach dem Gesetz bei Meinungsverschiedenheiten versuchen, ein Einvernehmen mit dem Jugendlichen herzustellen. Sie müssen das mit Dir ausführlich besprechen und prüfen, ob Du vernünftige Argumente hast. § 1626 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Wenn die Eltern das nicht machen, hättest Du die Möglichkeit, Dich ans Jugendamt zu wenden. Von dort könnte veranlasst werden, dass das elterliche Einvernehmen durch staatlichen Hoheitsakt ersetzt wird.
Frag sie doch mal, ob ihnen der Begriff "Recht auf freie Entfaltung" was sagt. Steht im Grundgesetz.