Dürfen Ausländische Staatsbürger in AT eine Mietbürge unterschreiben?

2 Antworten

Eine Bürgschaft hat den Sinn den Bürgen in Anspruch nehmen zu können und das ist schwierig bis unmöglich wenn der im Ausland lebt. Mit Gesetzen hat das nichts zu tun.

Im Übrigen scheinen es gerade die Österreicher nicht so mit den Italienern zu haben. Das schlägt hier wohl zusätzlich zu Buche.


lori27 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 18:18

Die Österreicher haben in Italien auch nicht so einen guten Ruf hahaha

Aber danke für die Antwort:)

Natürlich darf Dein in Italien lebender Vater eine Bürgschaft unterschreiben. Dies wird aber vermutlich einem Vermieter nicht die gewünschte Sicherheit geben. Denn er will ja im Fall fehlender Zahlung durch Dich an Deinen Vater herantreten und evtl. pfänden, und das wäre über die Grenze hinweg schwierig und kostspielig.