Dürfen Ausländische Staatsbürger in AT eine Mietbürge unterschreiben?
Hallo an alle!!
Ich bin Lorena (23) und italienische Staatsbürgerin.
Ich würde gerne in Wien (AT) in eine Wohnung ziehen. Überall wird jedoch verlangt dass meine Eltern bzw mein Vater für mich bürgt,also das er ein Mietbürge ist. Grunsätzlich ist dies kein Problem.
Die Makler aber sagen mir, dass mein Vater nicht bürgen kann weil er nicht in Österreich erwerbstätig oder wohnhaft ist.
Ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben dass Menschen welche nicht in AT arbeiten und wohnen keine Mietbürgschaft unterschreiben dürfen oder liegt das nur an einer Regelung meines Maklers?
Danke für eure Hilfe & liebe Grüße
2 Antworten
Eine Bürgschaft hat den Sinn den Bürgen in Anspruch nehmen zu können und das ist schwierig bis unmöglich wenn der im Ausland lebt. Mit Gesetzen hat das nichts zu tun.
Im Übrigen scheinen es gerade die Österreicher nicht so mit den Italienern zu haben. Das schlägt hier wohl zusätzlich zu Buche.
Die Österreicher haben in Italien auch nicht so einen guten Ruf hahaha
Aber danke für die Antwort:)
Natürlich darf Dein in Italien lebender Vater eine Bürgschaft unterschreiben. Dies wird aber vermutlich einem Vermieter nicht die gewünschte Sicherheit geben. Denn er will ja im Fall fehlender Zahlung durch Dich an Deinen Vater herantreten und evtl. pfänden, und das wäre über die Grenze hinweg schwierig und kostspielig.