Doppelte Steuer bei zwei Lohnsteuerkarten?
Hallo, hoffe sehr, es kann mir jemand helfen. Ich habe eine Teilzeitstelle mit der Lohnsteuerklasse I. Jetzt habe ich die Möglichkeit noch eine zweite Teilzeitstelle zu bekommen, bei einem anderen Arbeitgeber, brauche also noch eine zweite Lohnsteuerkarte. Meine Frage: werden dann die ganzen Beiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- Arbeitslosenversicherung, Solizuschlag etc.) auch "doppelt" abgeführt oder zwischen den beiden Lohnsteuerkarten prozentuell aufgteilt? Herzlichen Dank schon mal im Voraus, Jana
3 Antworten
Die zweite Lohnsteuerkarte (Steuerklasse VI), dient nur der Besteuerung. Bei dieser Anstellung werden bei der Steuerberechnung keine Freibeträge berücksichtigt. Achtung: Trotzdem sind bei einer Einkommensteuererklärung Nachzahlungen möglich. Wer 2 Lohnsteuerkaren hat, muss eine steuererklärung abgeben.
Auch auf den Zweitverdinénst werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, wie für die erste stelle, mit den gleichen Prozentsätzen. Es ist für die Sozialversicherung egal, ob Du in einem Job 2.000,- euro bekommst, oder in zwei jobs jeweis 1.000,- Euro.
Anders wäre es nur, wenn der zweitjob nach der 400,- Euro Regel abgerechnet werden kann, oder beide zusammen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Ja aber das ist doch keine Problem. Bei der Steuererklärung wird dein zu versteuerendes Einkommen versteuert. Egal ob du einen oder mehrer Arbeitsstellen hast. Du bist jedenfalls nicht schlechter gestellt als wenn du mehr verdienen würdest. Die Lohnsteuerklassen dienen nur zur Vorauszahlung der Lohnsteuer.
Versuche besser aus dem zweiten Job einen geringfügigen Job zu machen, da dort dann keine Sozialabgaben fällig sind und du die 400 Euro netto bekommst. Bei Lohnsteuerklasse VI die man dann bekommt sind hohe Abgaben und es lohnt sich kaum. Ich habe Lohnsteuerklasse V als verheiratet und habe fast 50 % Abzüge. Bei Lohnsteuerklasse VI sind es noch mehr Abzüge. Natürlich bekommst du am Jahresende die zuviel bezahlte Lohnsteuer wieder, aber die Sozialabgaben z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung usw. nicht.Auch darf man nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten und er erste Job muß die Erlaubnis geben.