Zwei minijobs während der elternzeit, und einer davon ist mit Freibetrag?
Hallo,
Ich bin am verzweifeln!
Also ich bin in Elternzeit und habe seit einem Jahr einen Minijob in einer kleinkindgruppe in der ich ca 325€ verdiene. Mir wurde dann gesagt das ich durch den freibetrag der monatlich mit 200€ ins Gewicht fällt, quasi 650€ verdiene könnte. Also dachte ich mir das ich dann ja noch einen zweiten Job annehmen kann zum bedienen bei einem anderen arbeitgeber und habe immer darauf geachtet das ich nicht über die 650€ gekommen bin. So heute habe ich vom Finanzamt erfahren das ich keinen zweiten minijob haben darf, nur den ersten im öffentlichen Dienst mit dem freibetrag.
1. Stimmt das so?
2. Was wäre jetzt das sinnvollste für mich? Er meinte auch was von einen Job über die lohnsteuerkarte zu machen!
Ich kenn mich nicht mehr aus und will nur alles richtig machen damit ich kein ärger bekomme.
Vielen Dank schon mal
2 Antworten
"das ich durch den freibetrag der monatlich mit 200€ ins Gewicht fällt" - wie bitte?
Wo hast Du das denn her?
Das Finanzamt ist nicht für Minijobs zuständig - Du hast Auskunft (Meinung) von einem Bearbeiter bekommen - die stimmt aber.
"Job über die lohnsteuerkarte " gibt es schon seit tausend Jahren nicht mehr.
Das wären dann wie bei Millionen anderer Leute ganz einfach eine nichtselbständige Arbeit.
Ob sinnvoll oder nicht - wenn Du einen zweiten Job haben willst, bleibt Dir nichts anderes übrig.
Hallo, was für ein Freibetrag soll da sein ?
Richtig ist, dass Du zwei Minijbs haben darfst als Elternzeitlerin.
Aber natürlich nur bis 450 EUR zusammen.
Viel Glück
Barmer