Anwaltbrief kreutzt sich mit getätigter Zahlung - was tun?
Einleitung:
Hallo alle zusammen. Ich habe zwei offene Rechnungen bei einer Zahnarztpraxis (gehabt). Beide etwa in höhe von 230€. Rechnung 1 ging dann vom Zahnarzt aus zum Anwalt, mit dem habe ich mich dann darauf geeinigt im Oktober die hälfte von Rechnung 1 zu bezahlen und die andere hälfte von Rechnung 1 inklusive Anwaltskosten habe ich dann im November bezahlt. Soweit alles gut.
Ich habe aber auch mit dem Anwalt ausgemacht, dass mit der zweiten Rate im November die zweite Rechnung ebenso bezahlt wird. Er weiß, dass mein Gehalt zum 15. eines jeden Monats kommt.
Zum Glück war mein Gehalt diesen Monat bereits zum 09. auf mein Konto eingegangen.
Problem:
Am 09.11. bekam ich aber abgesehen von meinem Gehalt einen NEUEN Anwaltsbrief. Darin war die Forderung von Rechnung 2 inklusive Anwaltsgebühren. Zu Zahlen (festhalten) bis zum 15.11.. Das Schreiben ist vom 07.11.. Ich bin ohne zu zögern auf die Bank gefahren und habe die ursprüngliche zweite Rechnung bei meinem Zahnarzt direkt beglichen. Der Faktor „Anwaltskosten“ ist aber noch offen. Zumindest in Rechnung zwei.
Frage:
Kann ich im schlimmsten Falle behaupten, der Brief wäre erst am 10.11. in meinem Briefkasten gelandet, die Rechnung war aber nachweislich am 09.11. bezahlt? Kann ich so die Anwaltskosten umgehen?
Kann ich behaupten es wäre kein Brief angekommen? Die Post macht ja auch mal Fehler.
Was wären die Alternativen um die doppelten Anwaltsgebühren zu umgehen? Sind die doppelten Anwaltsgebühren überhaupt legitim? Es sind zwei verschiedene Rechnungen mit unterschiedlichen Rechnungsnummern aber es geht um eine Behandlung und um eine Zahnarztpraxis.
Falls ihr noch Infos braucht um mir genauere Antworten geben zu können, stehe ich euch natürlich zur Verfügung.
Ich Danke im Voraus
3 Antworten
Das mit der "Post tricksen" wird nicht funktionieren, denn ein Anwalt wird zumindest das Schreiben als Einschreiben versenden. Damit erhält er immer Antwort, wann das Schreiben zugestellt wurde. Also bleibt Dir nichts weiter übrig als zu zahlen.
Wenn Du das so genau weißt, dann kannst Du das Anwaltsschreiben ignorieren und mußt auch nichts bezahlen.
"Kann ich so die Anwaltskosten umgehen?"
Nein, denn sie sind ja angefallen, und die Ursache dafür hast Du gesetzt dadurch, dass Du die Rechnungen nicht zur Fälligkeit bezahlt hast.
Du musst zahlen , es bleibt Dir nichts anderes übrig
Er hat es nicht als einschreiben versendet