Deutsche Steuern, wenn ich in Dubai lebe?

3 Antworten

Zunächst mal: Stripe kann auch mit einem Bankkonto in UAE verwendet werden. Siehe hier: https://support.stripe.com/questions/uae-account-verification

Ich vermute mal, dass Du Dein deutsches Bankkonto in Verletzung der AGB verwendest, da der Bank Deine neue Wohnsitzadresse nicht mitgeteilt wurde. Es wäre hier nämlich erforderlich, 1. der Bank den neuen Wohnsitz in Dubai kundzutun, damit 2. Dich als Steuerausländer zu identifizieren, sowie 3. die Nutzung des Kontos als Geschäftskonto zu erklären. Ob dies bei dieser Bank tatsächlich möglich ist, wirst Du sicher recht schnell erfahren (manche Banken mögen keine Steuerausländer und vergeben nur Privatkonten bzw. haben für Geschäftskonten andere Konditionen).

Ansonsten ist Deine Denkweise korrekt: Wohnsitz und Arbeit befinden sich in Dubai, also bist Du dort steuerpflichtig (bzw. bezahlst eben die minimalen Steuern) und nicht mehr in Deutschland.

Bedenke jedoch, dass im Fall einer Auszahlung einer gesetzlichen Rentenversicherung aus Deutschland Du in Bezug auf dieses Einkommen in Deutschland wieder beschränkt steuerpflichtig bist.

Dein Problem sind nicht die Einküfte aus Stripe, sondern Deine gesamten Einkünfte.

Du hat Dich vor Deinem Wegzug nicht beraten lassen zum Thema Wegzugbesteuerung und § 5 Außensteuergesetz.

Das Thema bei Dir ist die verlängerte unbeschränkte Steuerpflicht Für Deine einkünfte.

Man geht niccht nach Dubai, oder einen vergleichbaren Staat, ohne vorher eine Steurberater mit internationaler Erfahrung aufzusuchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andri123  15.01.2024, 00:39

Paragraf 2, meine ich.

wfwbinder  15.01.2024, 04:57
@Andri123

Stimmt § 5 sidn Unternehmen. Man sollte immer nochmal nachsehen.

Soweit ich weiss, ergibt sich eine (Einkommens-) Steuerpflicht ja nicht aus der Kontoverbindung bzw. dem Sitz der kontoführenden Bank, sondern aus Wohnsitz oder Ort der Leistungserbringung.

Der Bank hast Du ja sicher den neuen Wohnsitz mitgeteilt.