Hat der Vermieter die Kosten für Desinfektion nach Legionellenbefund selber zu tragen?

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Wird bei der Überprüfung ein Legionellenbefall festgestellt, können die sich daran anschließenden Kosten für die Ursachenermittlung und für die Beseitigung dem Mieter nicht auferlegt werden.

Denn hier geht es um Kosten aus einem konkreten Schadensfall, die mithin nicht laufend anfallen und daher nicht umlagefähig sind (Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 2012, 6. Aufl., Seite 504 ff.).

Auch müssen die Wasser- und Erwärmungskosten für die Durchführung der thermischen Desinfektion bei der jährlichen Abrechnung über die Kalt- und Warmwasserkosten abgezogen werden, notfalls im Wege der Schätzung (vgl. AG Görlitz v. 17.11.1995 – 9 C 0791/95 -, WuM 96, 48: Keine laufenden Verbrauchskosten sind Wasserkosten, die bei vermieterseits oder von anderen Mietern durchgeführten Baumaßnahmen entstanden waren.)

http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl017.htm


nur zur Information: Wie läuft eine solche Desinfektion ab? Der Boiler wird auf 80 Grad aufgeheizt und das Warm-Wasser 30 Minuten aus allen Hähnen laufen gelassen.

Also Obacht, wenn extremer Warm-Wasser Verbrauch auftaucht wurde desinfiziert......