Antwort
Hallo, wenn die Kautionsrückzahlung tatsächlich fällig ist, also keine Kosten oder ähnliches mehr verrechnet werden muss, bleibt dem Vermieter eigentlich nichts anderes übrig als zu zahlen. Die Kaution ist dann als Ganzes fällig und muss vollständig plus Zinsen zurückgezahlt werden. Dazu muss der Vermieter das Geld eigentlich auf einem Sonderkonto angelegt haben. Da er nun so zahlungsunwillig ist, hat er dies vermutlich nicht getan. Ich würde schriftlich auf die Fälligkeit der Rückzahlung hinweisen. Später kann auch gemahnt werden mit dem Hinweis auf Verzugszinsen. Die Rückzahlung in Raten wäre ein Entgegenkommen deiner Freundin, auf das sie nicht eingehen muss.