Halli Hallo,
folgende Frage:
ein Ehepaar wohnt zur Miete und mit WBS und Bezuschussung durch das Amt für Soziales und Wohnen in einer 68qm Wohnung.
Nach dem Tod des Partners, ist somit die Wohnung für eine Person zu groß.
Der Ehemann ist 84 Jahre alt und will unter keinen Umständen aus der Wohnung, welche er nun seit 60 Jahren bewohnt, ausziehen.
Könnte er, unter Aufwendung einer Fehlbelgungsabgabe weiter in der Wohnung wohnen bleiben?
Gruß