Wird Badezimmer mit zur Wohnfläche dazu gerechnet?
Hallo,die Frage mag dem ein oder anderen vielleicht etwas dumm vorkommen. Aber weil ich die Antwort nicht weiß, frag ich eben trotzdem. Wenn in einer Wohnungsanzeige drin steht, dass eine Wohnung eine Wohnfläche von 50qm hat, wird das Badezimmer dann dabei mit gezählt?
4 Antworten
Nach dem Deutschen Mieterbund zählen jedoch Zubehör Räume wie Dachboden, Keller, Waschküche, Trockenraum oder Garage bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche nicht mit. Auch die Fläche des Treppenhauses wird im Mietvertrag nicht einberechnet. Vergewissern Sie sich also sehr genau, ob der Vermieter diese Räume nicht versehentlich mit in die Kalkulation einbezogen hat.
Zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern. Wintergarten, falls beheizbar.
Zur Hälfte: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind (wichtig bei Schrägen). Wintergarten, falls nicht beheizbar.
Zu einem Viertel: Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.
Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe, Garage, Keller, Dachboden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung.
http://www.mieter-themen.de/article604.html
Unser Badezimmer mußte mal renoviert werden. Es hat sehr lange gedauert. Wir hatten paar Probleme und versucht es mit einem Entfeuchter zu regeln :
http://www.purenature.de/shop/k194/luftbefeuchter-entfeuchter.html
Leider hat es nichts gebracht. Anschließend haben wir während der Renovierung das Badezimmer von der Miete abgezogen.
Ja, Badezimmer gehört dazu. Prozentuale Abzüge gibt es bei Dachschrägen. Balkon wird auch nur anteilig berechnet.