Darf Münztrockner in Nebenkostenabrechnung auftauchen?
In unserem Haus gibt es einen Trockner, in den man Münzen einwirft. Außerdem steht der Trockner in der Nebenkostenabrechnung. Darf das sein? Denn eigentlich wären die Kosten doch durch die Münzzahlung abgedeckt, oder?
1 Antwort
Das mußt Du uns aber schon mal näher erläutern: Was heißt, er steht in der NK-Abrechnung? Womit bitteschön? Mit der Abschreibung auf die Anschaffungskosten? Mit Reparaturen? Mit Verbrauchskosten wie Strom, Wasser, Waschmittel? Sag ja nicht, das sei Dir nicht bekannt, würde insbesondere sich nicht aus der NK-Abrechnung ergeben. Dann muß der Vermieter für Klarheit sorgen, insbesondere die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege offenlegen.
Wie werden denn die Einnahmen verrechnet?
Was steht denn dazu im Mietvertrag? Steht da überhaupt etwas?