Darf meine Frau bei einem Kredit mit unterschreiben auch wenn sie in der Privatinsolvenz ist?

3 Antworten

Hallo,

dürfen schon.

Aber Risiko:

wenn Gläubiger der von der Privatinsolvenz betroffenen Schulden davon erfahren, dann kann schon einer von ihnen die Schuldenbefreiung verweigern.

Und damit sind auch alle "alten" Schulden unverändert wieder vorhanden.

Anschliessend kann sich Deine Frau 10 Jahre lang (bis zur erneuten Möglichkeit einer Privatinsolvenz) vor den Spiegel stellen, sich selbst Ohrfeigen geben und überlegen, ob die Unterschrift denn wirklich sinnvoll war.

Gruss

Walter


user2358  13.02.2018, 10:04

Jürgen hat recht - das ist so nicht korrekt. Es ist keiner der als abschliessend definierten Versagungsgründe. Hier war meine Informationsquelle falsch.

Frau darf also unterschreiben und kann den Spiegel anders verwenden.

Ihr muss nur wirklich bewusst sein, dass sie in einer Zeit, in welcher sie alte Schulden loswerden will schon wieder neue Schulden macht. Es ist hier nebensächlich, ob sie als Mitschuldnerin oder Bürgin unterschreibt. In beiden Fällen ist sie dem Gläubiger gegenüber in der Haftung, lediglich das Realsieren der Forderung duch den Gläubiger verläuft auf unterschiedlichen Wegen.

Juergen010  12.02.2018, 23:47

Das ist leider nicht richtig, wjgmuc ;-)

Beantragen können Bestandsgläubiger viel in einem PI-Verfahren - nur in den seltensten Fällen folgenden daraus auch Konsequenzen für den Schuldner.

Defakto gibt es nur sieben (7) Versagensgründe. Davon beziehen sich fünf auf Versäumnisse oder Handlungen des Schuldners vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Zwei weitere Gründe, greifen während der Wohlverhaltensperiode, sind aber durch den Schuldner leicht zu vermeiden, bzw. nahezu unmöglich zu verwirklichen, da es sich lediglich um (fortgesetzte) Auskunftsverstöße (an den Insolvenzverwalter) oder um den Verstoß der Erwerbsobliegenheit handelt.

z.B. Der Schuldner arbeitet noch an einer zweiten Arbeitsstelle und verschweigt dieses und das dadurch erzielte Einkommen dem Verwalter. Oder, er weigert sich, obwohl körperlich gesund, eine zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen.

Nichtsdestotrotz muss der Antragsteller (Bestandsgläubiger) seine Vorwürfe detailliert belegen. Bloßes Vermuten oder "Hören/Sagen" langt da nicht.

Siehe auch hier: https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/die-versagungsgrunde-im-insolvenzverf...

Die Aufnahme neuer Schulden hat keine Auswirkungen auf das laufende Insolvenzverfahren und schon gleich gar keine auf die Restschuldbefreiung.

Hier bürgt die Ehefrau, wird also noch nicht mal Kreditnehmer.

correct  13.02.2018, 01:56
@Juergen010

Heisst das, dass sie Bürgschaft zusagt, obwohl sie das nicht kann?

Juergen010  13.02.2018, 08:24
@correct

Die faktische Leistungsfähigkeit des Bürgen festzustellen und zu prüfen obliegt dem Kreditgeber.

Hier ein interessanter Artikel, was ein Kreditgeber im Vorfeld bei einem Bürgen zu beachten hat, will er ihn tatsächlich in Anspruch nehmen können um nicht in die "Falle" des § 138 BGB zu tappen: http://www.juraindividuell.de/artikel/die-buergschaft/

Anwaltssohn  27.02.2018, 18:27

Jürgen schon alles Wichtige dazu gesagt. Nur noch eine Bemerkung zur Wohlverhaltensperiode: ja hören – sagen zählt zwar nicht aber, ein Gläubiger könnte auf die Idee kommen die Restschuldbefreiuung oder das ganze Insolvenzverfahren anzufechten FALLS die Person Vermögen nicht angegeben hat. In Eurem Fall geht es aber lediglich nur um eine Bürgschaft, eine Unterschrift, also schön blöd für den Gläubiger der eine insolvente Person als Bürgen annimmt. Würde aber DENNOCH in der Wohlverhaltenszeit davon Abstand nehmen

wer gibt den Kredit? Die Unterschrift wohin für wen zu wessen Gunsten? Die Frage ist sicherlich ein Scherz, oder?


Hillermann  13.02.2018, 07:09

Vielleicht geht es hier aus Bankensicht nur darum dass bei Verheirateten beide Ehepartner mit unterschreiben wegen Zugewinngemeinschaft o.ä.

Vor 2 Monaten habe ich für einen Kunden bei erteilter Restschuldbefreiung eine Kapitalbeschaffung bei eigenem lastenfreien Haus genehmigt bekommen.

Die Restschuldbefreiung war kein Hinderungsgrund für eine Darlehensvergabe.

Bei Privatinsolvenz ist mir - was Baufinanzierungen angeht - dies nur in absoluten Ausnahmefällen bekannt und muss alles begründet werden.

Hier gehe ich davon aus dass der Forenstarter alleiniger Kreditnehmer für einen Kredit ist und die Ehefrau mit Privatinsolvenz nicht groß mit Einkommen beiträgt.

Ist das hier so der Fall?

Was soll sie denn unterschreiben?