Antwort
Hi, das Kindergeld steht in der Regel dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Allerdings darf der andere Elternteil, der Unterhalt zahlt, einen Teil des Betrages (wie hoch, steht in der Düsseldorfer Tabelle) von seinem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Ein gutes Gespräch mit dem / der Ex hilft da vielleicht weiter, damit das Kind den größtmöglichen Nutzen hat.