später darf er sogar, den ausbildungsfreibetrag zur hälfte beanspruchen oder sonstige freibeträge die sich im laufe einstellen. er wird in seinen steuererklärungen es mit angeben. es sei denn er hat seine unterhaltspflicht nicht zu 75% erfüllt, dann können alle freibeträge auf das andere elternteil übertragen werden.
wenn das kind 18 ist, werden beide elternteile bargeldunterhaltspflichtig.
ich hoffe es hilft ein bisschen weiter.
viele grüße