Antwort
Ich kann mich der vorher erteilten Antwort nur anschließen. Ohne schriftlichen Vertrag zur KFZ-Überlassung geht gar nichts. In meiner Firma gab es vor einigen Jahren auch Leihaußendienstmitarbeiter, die einen Firmenwagen erhalten mussten. Bei diesen gab es eine Formulierung über eine Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe bei Schäden (ich erinnere 1500 €). Meine Teamkollegin war betroffen, daher weiß ich es noch so genau. Ich rate auch dazu, sofort einen Anwalt einzuschalten, auch was die Gehaltszahlung insgesamt betrifft. Arbeitgeber meinen häufig, dass sie es mit jungen, unerfahrenen Mitarbeitern ja machen können ..... Gut, dass Du Dich hier schlau machst :-))