Autositz mit Bierzeltgarnitur beschädigt.Zahlt meine Haftpflichtversicherung?

4 Antworten

Schäden an geliehenen oder gemieteten Dingen sind in vielen Verträgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Also: ein Blick in die Versicherungsbedingungen und Du weißt  mehr.

Ich sehe hier zwei Hindernisse:

  1. Die meisten älteren oder günstigeren Haftpflichtversicherungen haben keine Deckung für Schäden an geliehenen Sachen.
  2. Das Be- und Entladen eines KFZ gehört zu dessen gewöhnungsmäßigen Gebrauch, ergo Benzinklausel, ergo private Haftpflicht außen vor.

Ok von der Benzinklausel hatte ich vorher noch nicht gehört. Das hört sich plausibel an. Danke für eure Antworten. Man sollte keine Dinge transportieren, wenn man schlecht geschlafen hat. Es passiert nur Mist und man passt nicht richtig auf. Schade dass die Haftpflichtversicherung für solche Fälle nicht aufkommt. 


vulkanismus  26.05.2015, 21:50

Nicht schade, sondern gut. Sonst würde die Allgemeinheit der Versicherten noch höhere Prämien zahlen.

r4th85 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 21:53
@vulkanismus

Kann man so oder so sehen. Bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen oder zu hoffen dass er auf eine Reparatur verzichtet und es mir erlässt.

pokerface49  26.05.2015, 22:06
@vulkanismus

Nicht unbedingt. Ein Versicherer kann das als beitragspflichtigen Baustein anbieten. Und dann zahlen nur die mehr, die diesen Schutz auch haben wollen. Dann ist die Versichertengemeinschaft des Basisproduktes außen vor.

vulkanismus  27.05.2015, 06:13
@r4th85

Das kann man nur auf eine Weise sehen - warum sollen die anderen für Deine Schussligkeit zahlen?!

pokerface49  27.05.2015, 08:44
@vulkanismus

Alle naselang.

Einkaufswagen vor fremdes Fahrzeug zum Beispiel. Jeden Tag hunderte von Fällen.

Und deswegen wäre ein solcher Baustein sehr teuer und ist deswegen uninteressant.

Die Haftpflichtversicherung wird aufgrund der Benzinklausel wohl nicht zahlen, da das Be- und Entladen mit zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört. Schäden, die dabei geschehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.