Darf man vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen?
5 Antworten
Als Angeklagter ja, als Zeuge nein.
Falsche uneidliche Aussage § 153 StGB 3 Monate bis 5 Jahre.
Meineid § 154 StGB Mindeststrafe 1 Jahr.
Sollte sich ein Zeuge, oder einen Angehörigen mit einer wahrheitsgemäßen Aussage einer strafverfolgung aussetzen, hat er das Recht die Auskunft zu verweigern § 55 StPO.
Nein, man kann nur die Antwort verweigern, wenn man sich selbst belastet oder in einem engen familiären Verhältniss zum Angeklagten steht. Wenn man eine Aissage macht muss diese der Wahrheit entsprechen.
Steht man gar unter Eid kann eine Falschaussage rechtliche Konsequenzen über Geldstrafen bis Knast haben.
Und jetzt Troll dich
Zeugen auf keinen Fall.
Angeklagte ja.
Ein Beklagter ist vor Gericht - im Gegensatz zu Zeugen - nicht der Wahrheit verpflichtet.
Ja - als Angeklagter...