Darf ein Expartner einfach Sachen verkaufen?
Es geht um folgende Situation. Es gibt eine Trennung die nicht ganz ohne Stress verlaufen ist. Die Expartnerin hat eine Förderung aus einer zerstörten Windschutzscheibe. Sie hat Anzeige erstattet, was auch ok ist, weil die Aktion daneben war. Sie hat zu keiner Zeit finanzielle Ansprüche geltend gemacht. Der Freund hat aber noch einige persönliche Sachen bei Ihr. Er hat sie jetzt darum gebeten ihm Termine zu nennen, damit die Sachen abholen kann. Er bekam die Antwort, dass er eine Liste mit den Sachen erstellen soll. Dann hat sie darauf hingewiesen, dass er aber Bedenken möchte das vieles nicht mehr vorhanden ist, weil sie gezwungen war diese zu veräußern um die Kosten zu decken die er verursacht hat. Darf sie das einfach ohne vorher eine Forderung zu stellen?
3 Antworten
Ja, darf sie, wenn mindestens 6 Monate vergangen sind und die Abholung vorher schon mehrmals angemahnt wurde.
Sie hat die Abholung nicht angemahnt. Wenn er sie angesprochen hat, dann sie hatte sie keine Zeit oder wollte dann genau zum vorgeschlagenen Abholtermin in den Urlaub fahren. Sie hat das Abholen der Sachen immer blockiert.
Nein, natürlich durfte sie das nicht!
Das habe ich mir auch gedacht. Vielen Dank. Hast Du einen Tipp wie er jetzt Vorgehen kann?
Selbst die Erstellung einer Liste ist rechtlich daneben. Sie muß ihren Ex-Freund zum Abholen der Dinge in die Wohung lassen, egal was vorgefallen ist. Die Autoscheibe erhält sie ja von der gegnerischen oder im Zweifelsfall von ihrer Versicherung ersetzt. Wenn sie Dinge aus seinem Besitz inzwischen verkauft hat ist sie ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig und muß zumindest den Zeitwert ihm ersetzn.