Darf ein Anwalt die Gegenseite vertreten?
Meine Mutter klagt den Pflichtteil des Erbes meiner Großmutter ein. Da sie enterbt wurde, hatten meine Großeltern mir und meiner Schwester je ein Viertel vermacht, meinem Onkel die Hälfte.
Durch ihre Klage sind wir alle nun verklagt. Ist ja auch klar. Wir sind alle der Meinung, sie soll ihren Teil bekommen, das ist nicht das Problem, legal steht es ihr zu, moralisch zu urteilen gehört denke ich jedem selber überlassen.
Nun haben mein Onkel und ich uns einen Anwalt genommen, meine Schwester wurde gefragt und wollte sich raushalten, bzw hat sich damit einverstanden erklärt, dass wir uns in ihrem Namen darum kümmern.
Meine Schwester steht auf Seiten meiner Mutter und hat mir heute erzählt, dass sie die Unterlagen 'ihrem Anwalt' zeigen wollte. Auf Nachfrage erklärte sie, ihr Anwalt sei der Anwalt meiner Mutter. Der hat sie schon 'früher gut vertreten' und berät sie wohl auch jetzt, gerade den Morgen hätte sie mit ihm gesprochen.
Ist das legal? Es fühlt sich nicht so danach an... aber wenn ich Google befrage, kommt meist nur, ob man Anwälte verklagen kann, nicht sowas.
Meine Schwester 'fühlt sich nicht verklagt und auch nicht vertreten'.
3 Antworten
Ich verstehe gerade nicht- wofür braucht ihr überhaupt Anwälte, wenn ihr alle der Meinung seid, die Mutter soll ihren Anteil bekommen? 🤔
Dann müssten doch nur die Werte ermittelt und 1/4 davon der Mutter ausgezahlt werden von den Erben im Verhältnis der Erbquote?
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Das Problem ist, das sie unser Gutachten zur Hausbewertung nicht anerkennt und das Haus auf fast das Doppelte schätzt (was lachhaft ist, ehrlich gesagt). Es geht also rein um die Höhe, wo wir uns uneinig sind.
Wir hätten ihr den Teil auch ausbezahlt ohne Anwälte, aber da sie sich einen genommen hat, wollten wir nicht ohne dastehen.
Ich finde dazu Par. 43a Abs.4 BRAO. Ein Anwalt darf keine widerstrebenden Interessen vertreten.
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html
Es ist aber nicht verboten, dass Deine Schwester mit dem Anwalt der Mutter spricht. Hat sie den Anwalt denn wirklich mit einem Mandat betraut?
Wenn sie sich nicht verklagt fühlt und auf der Seite der Mutter steht, dann braucht sie ja auch keinen Anwalt (und es besteht auch kein Interessenskonflikt, ...hm naja). Denn sie würde der Mutter ja offenbar gerne die geforderte Summe auszahlen, quotiell aus ihrem Anteil.
Das Problem der Uneinigkeit zwischen den 3 testamentischen Erben wird ja nicht verändert durch die Anwaltswahl der Schwester.
"Wir sind alle der Meinung, sie soll ihren Teil bekommen"
Und warum wird dann geklagt und sich nen Anwalt genommen. Wenn ihr euch einig seid, dann gebt ihr ihr den Pflichtteil und fertig.
Jetzt fliesst das Geld in die Anwälte. Wie Dumm kann man sein, wenn man sich eigentlich einig ist.
Hilft leider nicht mit der Frage...
Wir hätten ihr das Geld auch ohne Anwalt gegeben, aber da sie sich einen genommen hat, haben wir auch einen. Gegen einen Anwalt stellt man sich als Laie schlecht.
Sie erkennt unser Gutachten nicht an und meint, das Haus wäre doppelt so viel wert, genauso möchte sie jede Abrechnung haben, die meine Oma zu Lebzeiten gehabt hat. Sie hat sich geweigert, ohne Kostenaufstellung anzuerkennen, weil ein Beleg über 5 Euro wegen Medikamenten nicht der Originalbeleg war sondern nur eine Kopie. Deshalb haben wir einen Anwalt.