Darf die Gemeinde mich zwingen bei der Bordsteinabsenkung die Strassenlöcher mitzumachen?
Hallo zusammen,
wir haben auf eine Genehmigung der Stadt Bochum eine Firma für Bordsteinabsenkung beauftragt. Diese Firma ist voll zugange und hat uns eben mitgeteilt dass es teuerer wird, da die Schlaglöcher vor der Bordsteinabsenkung mitrepariert werden müssen, es sei einer von der Stadt da gewesen, das sei unsere Kosten, sonst wird es nicht abgenommen.
geht sowas überhaupt ? Müssen wir noch die Straßen reparieren ?
Danke an alle vorab !
3 Antworten
Zwingen, nein!
Die Folge hieraus, wenn ihr es nicht macht, ist dann jedoch, dass keine förmliche Abnahme erfolgt.
Ihr könnt ja im Vorwege die Stadt auffordern, dass die Schlaglöcher repariert werde.
Und dann wartet halt ab, Wochen, Monate, Jahre, ......
Dann könnt ihr im Anschluss die Bordsteine absenken.
Da gehen tatsächliche und rechtliche Fragen ineinander über:
Es wird von Abnahme geredet. Da müßte man ermitteln, durch welche DIN-Normen vorgeschrieben wird, welche Gestaltung eine Bordsteinabsenkung haben muß, inklusive des unmittelbaren Umfelds. Darum geht es, um das unmittelbare Umfeld der Bordsteinabsenkung, und nicht um die Straße im allgemeinen.
Kenntnisse von DIN-Normen haben Architekten und Bauingenieure. Von einem Laienforum kannst Du diese Kenntnis nicht erwarten.
Für mich als Laie leuchtet es ein, dass man keinen neuen Bordstein auf einem Schlagloch bauen darf. Ob ein Baufachmann das auch so sieht kann ich nur mutmaßen und nehme an, dass der dem zustimmen wird.
Wenn Du sicher gehen willst musst Du allerdings eben diesen Baufachmann befragen. Mein Tipp hierzu: Haus- und Grundbesitzervereine haben solche Fachleute an der Hand und die geben Vereinsmitgliedern oft kostenfrei Informationen.
Das ist aber schon ärgerlich, wenn man als Anwohner für die Unzulänglichkeiten der Gemeinde noch selbst bezahlen soll.
Das Schlagloch wäre im Prinzip wohl ein Problem der Gemeinde (oder sonstigen Behörde), aber nun wird der Anwohner quasi erpresst, da er nunmehr den Standard herstellen soll, den es allgemein nicht gibt, aber für seine Massnahme vorausgesetzt wird.
Sowas regt mich auf. Ich würde andererseits keine Anwaltskosten, Nerven, Zeit etc. investieren und das einfach beauftragen und unter ärgerlich abhaken.
Da sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass Anlieger für Straßensanierung zu bezahlen haben. Der Anteil bestimmt sich durch Satzung.
Du musst die Frage präziser ausführen.
Schlaglöcher die unter die Bordanlage gehen? Das ergibt keinen Sinn.
Löcher und Beschädigungen im unmittelbaren Umfeld der Absenkung müssen repariert werden. Bilden sich stolperkanten, gibt es keine Abnahme.
Ist die unmittelbare Umgebung gemeint?
Die Stadt / Strassemeister sagt, das sind Löcher die in den raum unter dem Bordstein reingehen und wir müssen es nicht machen, dann aber auch keine Abnahme der Bordsteinabsenkung