Wie funktioniert ein Pfandtausch und wann kann die Bank diesen ablehnen?
Hallo, ich brauche mal wieder euren Rat. Ich habe eine Immobilie verkauft auf die noch ein Darlehen für 5 Jahre läuft mit einem Restwert von 35.000,-- €. Ich habe dieses Appartement damals auch für 35000,-- € gekauft. Das entspricht doch einer 100 % Finanzierung, doch die Bank sagt, der angebliche Beleihungsauslauf bei diesem Darlehen war 58 %. Dieses Darlehen möchte ich nun gerne auf meine selbstbewohnte Wohnung übertragen, damit keine Vorfälligkeitsgebühr anfällt. Diese Wohnung ist ca. 250.000,-- € wert und an 1. Rangstelle mit 140.000,-- € belastet. Nun sagt der Wüstenrot Vertreter, meine Wohnung gibt zuwenig Sicherheit her, um das Darlehen zu übertragen. Ich verstehe dies nicht und ebenso nicht, was der Beleihungsauslauf der verkauften Immobilie damit zu tun hat. Kann mir dies bitte jemand erklären. Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Der Beleihungsauslauf der alten Immobilie hat damit nichts zu tun. Du solltest aber den Beleihungsauslauf deiner selbstbewohnten Wohnung erfragen. Wenn du zu den 140.000 € die 35.000 € hinzunimmst, bist du auf 175.000 €. Hinzu kommt, dass die Bank die deine Wohung genutzt hat, die 1. Rangstelle hat und dein Darlehen von 35.000 € nur in die 2. Rangstelle kommen kann. Das macht aber keine Bank sehr gerne.
Normalerweiser geht ein Pfandtausch so, dass man bei einem laufenden Darlehen die Immobilie tauscht. Das geht aber nur, wenn das Risiko für die Bank nicht schlechter wird.
Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den entgangenen Gewinn der Bank ersetzen. Frage die Bank welche andere Möglichkeiten du hast. Vielleicht kannst du das Geld auch als Festgeld dort anlegen bis zum Laufzeitende. Dann hast du zwar einen Zinsverlust, aber vielleicht nicht soviel wie die Vorfälligkeitsentschädigung.
Danke Niklaus für Deine Antwort. Ich werde jetzt mal nachfragen, wie der Beleihungsauslauf bei meiner selbstbewohnten Wohnung ist. Aber wie geht es dann weiter? Kann es sein, dass ich für die Darlehensrückzahlung von 35.000,-- € über 5000,-- € Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss. Ich habe dies über die Vorfälligkeitsrechner im Internet ermittelt. Das haut mich ja glatt um.