Darf der Gerichtsvollzieher Räume durchsuchen die ich nicht nutze?

3 Antworten

Der GV darf alle Räume betreten, die zum Wohnraum oder zumindest durch den Schuldner betretbaren/nutzbaren Räumen gehören und er darf dort nach pfändbaren Gegenständen suchen. Wem diese Gegenstände dann tatsächlich gehören, müsste man unter Umständen nachweisen, wenn der GV sie für pfändbar hält, sie aber nicht dem Schuldner gehören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

eurorapp 
Beitragsersteller
 25.01.2023, 00:13

Zum Beispiel ist das Schlafzimmer meiner Eltern abschliessbar. Darf er dann da rein?

senior1  25.01.2023, 02:24
@eurorapp

Für Polizei, Feuerwehr und Gerichtsvollzieher gibt es keine geschlossenen Räume.

Die übliche Rechtsauffassung ist, dass alle Räume durchsucht werden dürfen, die nicht offenkundig ausschließlich oder ganz überwiegend von Dritten genutzt werden. Nicht durchsucht werden z. B. in der Regel das Schlafzimmer deiner Eltern oder das Zimmer deines Bruders. Davon kann im Einzelfall ggf. abgewichen werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich dort Gegenstände befinden, die dir gehören.

Alle gemeinsam genutzten Räume (Küche, Wohnzimmer, Keller) werden grundsätzlich durchsucht. Wenn die beschlagnahmten Gegenstände einem Dritten gehören, kann er diese gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises beim Gerichtsvollzieher wieder abholen.

Da sind, wie so oft, die Meinungen unter Juristen unterschiedlich. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass jedenfalls alle gemeinschaftlich genutzten Räume auch durchsucht werden dürfen. Vertretbar wäre aber auch die Auffassung, dass alle Räume durchsucht werden dürfen.

Der Gerichtsvollzieher hat bei Pfändung allerdings ohnehin nicht das letzte Wort. Man kann Rechtsbehelfe gegen seine Maßnahmen einlegen. Bei Gegenständen die nicht im unmittelbaren Besitz des Vollstreckungsschuldners sind wird es im Übrigen keine Eigentumsvermutung geben. Mit anderen Worten, der Gerichtsvollzieher wird erst garnicht pfänden.