Obwohl es schon unwahrscheinlich ist, dass der Fahrradbesitzer das Rad woanders abgestellt hat, muss der geschädigte Autoeigentümer den Schaden beweisen, wozu eben auch der Schadenshergang gehört. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, dann muss die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, weil dann ein Fremdverschulden nicht erweislich ist.

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