Über das EMA (Einwohnermeldeamt) der Gemeinde des letzten Aufenthalts oder wo der Schuldner zuletzt wohnhaft war, bekommst du eine Auskunft über den neuen Aufenthaltsort. Das kostet nicht viel, allenfalls 10 Euro. Du musst aber nur den Grund angeben und ihn versichern; aber das genügt in deinem Fall.
Obwohl es schon unwahrscheinlich ist, dass der Fahrradbesitzer das Rad woanders abgestellt hat, muss der geschädigte Autoeigentümer den Schaden beweisen, wozu eben auch der Schadenshergang gehört. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, dann muss die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, weil dann ein Fremdverschulden nicht erweislich ist.
Um die Schriftform zu wahren, braucht man nicht eine Schreibmaschine oder einen Computer. Vielmehr kann man auf die Urform, nämlich das mit eigener Hand Geschriebene immer noch zurück greifen, auch wenn das völlig unüblich und mit viel zu viel Mühen verbunden wäre. Denn lesbar muss es freilich sein. Und dabei gibt es sicherlich ebenfalls noch große Toleranz. Wissenschaftliche Assistenten an Universitäten werden davon ein Lied singen können, wenn sie handschriftliche Prüfungen korrigieren müssen.