Darf Arbeitgeber vorschreiben, welchen Arzt man im Krankheitsfall aufsucht?
Darf ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festlegen, dass er den Arzt bestimmt, den der Angestellte im Krankheitsfall aufzusuchen hat? In Deutschland herrscht doch freie Arztwahl, dachte ich. Eine Bekannte hat dies im Vorstellungsgespräch so erfahren.
2 Antworten
Wenn es sich um einen Betriebsunfall im Betrieb handelt, dann kann der Betriebsarzt als erste Anlaufstelle vorgeschrieben werden.
Bei Beamten kann ein Amtsarzt für bestimmte Untersuchungen vorgeschrieben werden, um eine verläßliche Meinung zu erhalten.
Ansonsten hat ein Arbeitnehmer natürlich eine freie Arztwahl. Es erschließt sich mir auch nicht, warum ein Arbeitgeber einen bestimmten Arzt vorschreiben sollte, da dies ja primär das private Umfeld der Arbeitnehmer betrifft. Es kann vom Arbeitgeber nicht vorgeschrieben werden, daß ärztliche Atteste nur von einem bestimmten Arzt anerkannt werden.
Da scheint etwas verwechselt zu werden - gemeint ist wohl der arbeitsmedizinische Dienst, und dieser wird vom Arbeitgeber bezahlt. Bei einer Neuanstellung darf und kann der Arbeitgeber verlangen, dass der neue Mitarbeiter sich dort vorstellt.
Wenn der Angestellte krank werden sollte, hat er die freie Arztwahl - das kann und darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben, und das wäre auch eine Missachtung einiger Grundrechte.