Wenn es dich beruhigt: Mach eine Einkommenssteuererklärung! Füll den Mantelbogen aus, dazu die Anlage S, und falls du irgendwelche Versicherungen wie Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung hast noch die Anlage Vorsorgeaufwendungen und gib das einfach - ohne jeden Kommentar ab. Irgendwann bekommst du dann einen Steuerbescheid mit der Steuerfestsetzung von NULL Euro. Was zu überlegen ist, falls du für dein Studium auch Ausgaben wie Literatur, Semestergebühren u.ä. hattest und zuvor bereits eine Ausbildung absolviert hast, solltest du in der Anlage N Werbungskosten geltend machen und einen Verlustvortrag beantragen (siehe http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/article124000828/So-lassen-sich-die-Kosten-des-Studiums-absetzen.html9
Und was den Unterhalt durch deine Eltern angeht - haben die den in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Ausgabe geltend gemacht? Nur dann wäre er für dich Einkommen.