Bitte melde dich beim Jugendamt. Du bist unter 21 Jahre alt.
Es wird Gründe geben, weshalb du auf der Straße lebst.
Du hast Anspruch auf Förderung und Unterstützung nach SGB VIII, ggf Eingliederungshilfe, Integrationsfachdienst der mit der Agentur des Arbeitsamtes zusammenarbeitet und ggf. auch einen Rehaberater beim Arbeitsamt.
Sollte eine seelische Erkrankung die länger als 6 Monate anhält und den Trend dazu bildet mitursächlich sein, kannst du zusätzlich einen GdB (Grad der Behinderung beantragen). Dieser hilft dir Leistungen zur Gesundheit oder Eingliederungshilfe leichter zu beantragen.
Das muss ein erfahrener ASD vom Jugendamt mit dir erstellen bzw. die oben schon erwähnten caritativen Vereine.
Du kannst dich auch an Pro Familia oder Frauenberatungsstellen wenden.
Bahnhofsmissionen und Obdachlosenhäuser sind meines Erachtens für eine junge Frau nicht die erste Adresse.
Es gibt betreute Intensivwohnformen für junge Erwachsene. Bitte google danach. Diese haben Sozialarbeiter.
Eine Adresse für Menschen mit Behinderung ist die EUTB, diese ist im Bundesteilhabegesetz verankert.
Ich wünsche dir von Herzen alles Gute und ich verspreche dir, wenn du an dich glaubst und deinen Fähigkeiten wieder vertrauen kannst und bereit bist Hilfe zur Selbsthilfe anzunehmen, wirst du ein besseres Leben führen und deine Ziele erreichen, Stufe für Stufe, Schritt für Schritt. Nur du kannst den ersten Schritt dazu tun und du hast den Mut gefunden dies hier zu tun.
Alle Liebe.