Bruder muss aus dem Grundbuch
Hallo, wer kann uns helfen? Mein Mann hat vor 2 Jahren mit seinem Bruder zusammen ein Haus gekauft. Mein Mann steht seit einem halben Jahr mit im GB. Der Kredit und alle anderen Kosten die das Haus betreffen muss mein Mann alleine tragen, da sich sein Bruder weigert. Auch beim Arbeiten am Haus kommt von dem Bruder keine Hilfe. Aber freiwillig wird er nicht aus dem GB austreten. Sieht jemand eine Möglichkeit, was man da machen kann?
1 Antwort
Vermutlich sieht es wie folgt aus: Dein Mann ist zusammen mit seinem Bruder zu einem bestimmten Bruchteil Miteigentümer des Hausgrundstücks. Für den Kredit haftet das gesamte Grundstück; Bruchteile sind üblicherweise von der Beleihung ausgeschlossen, weil die Verwertung oft chancenlos, zumindest aber nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Der Bruder ist zusammen mit deinem Mann gesamtschuldnerisch zahlungsverpflichtet, sowohl dinglich als auch persönlich. Der Bruder ist zahlungsunwillig, folglich hält sich die Bank an deinen Mann. Andernfalls würde sie über kurz oder lang wegen der Leistungsrückstände Zwangsmaßnahmen einleiten. Ein Eigentumsänderung ist möglich entweder über den Verkauf des Anteils (seid ihr in der Lage den Anteil des Bruders/Schwagers käuflich zu erwerben?) oder über eine für alle Seiten unerfreuliche Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Bei einer Zwangsversteigerung könnt ihr dann den hälftigen Miteigentumsanteil ersteigern. Die Sache gehört im erfreulichen Fall des Verkaufs in die Hände eines Notars, im unerfreulichen Zwangsfalle in die Hände eines Fachanwalts.