Bruchteilsgemeinschaft am Grundstück mit ausschließlichem Nutzungsrecht, ist diese auf Antrag Auflösung der Gemeinschaft von nur einem Miteigentümer möglich ?
1 Antwort
tvboro:
Jeder Miteigentümer einer Immobilie nach Bruchteilen (§ 1008 BGB) kann gem. § 749 Abs.1 GBG jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.
Bei Uneinigkeit besteht die Möglichkeit der Auseinandersetzungs-versteigerung, allgemein als Teilungsversteigerung bezeichnet.
das ist richtig, aber wenn im Grundbuch Abt. II das ausschließl. Nutzungsrecht eingetragen ist, dann müßte dieses Recht vom VG berücksichtigt werden, da ein Dingliches Sondernutzungsrecht nach WEG vorliegt ist, in dem Fall von PKW-Stellpläzen einer Eigentümergemeinschaft.