Kaufvertrag bei Town&Country abschließen vor KfW Antrag?
Hallo, wir wollen uns ein Grundstück kaufen und mit Town&Country bauen. Die Kfw55 soll auch noch mitgenommen werden. Nun hat uns unsere Beraterin den Vertrag zum unterueichnen vorgelegt, damit sie es dem Energieberater weiterleiten kann. Als ich ihr sagte das wir erst den Antrag auf KfW stellen müssen und erst dann unterschreiben können, meinte sie nur das es mit der KfW abgeklärt wurde und es hier eine Sonderregelung gibt. Kommt mir alles jedoch sehr komisch vor und ich möchte mich vorher Informieren. Leider habe ich nichts dergleichen finden können. Kennt jemand diese Vorgehensweise?
Auf offiziellen Seiten steht ausdrücklich drin, dass vor Vorhabensbeginn der Antrag zu stellen ist, also vor Kaufvertrag Unterzeichnung.
Danke
2 Antworten
Die erlaubte Abweichung
Wird ein Förderkredit im Rahmen des Programms „BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus (261)“ beantragt, kann vom normalen Vorgehen abgewichen werden, um die Fristen für Bereitstellung, Abruf und Mitteleinsatz im Kreditprozess besser berücksichtigen zu können.
Ausgangspunkt: Dokumentiertes Beratungsgespräch
Zentrale Voraussetzung für die erlaubte Abweichung ist ein dokumentiertes Beratungsgespräch. Hat dieses stattgefunden, können Liefer- und Leistungsverträge mit Bauunternehmen oder Handwerkern auch schon vor Beantragung der Förderung abgeschlossen werden.
Wichtig ist, dass die eigentlichen Bauarbeiten trotzdem erst nach der Beantragung starten dürfen. Vorher können jedoch bereits vorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden.
https://www.huettig-rompf.de/baufinanzierung/blog/vorhabensbeginn-bei-kfw-foerderung-beachten/
Man kann den Bauvertrag, oder andere Verträge, dann abschließen, sobald man den Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt hat.
Aber man schließt dann den Bauvertrag auf eigenes Risiko ab! Wenn der KfW- Kredit wider erwarten nicht genehmigt wird, hat man kein Darlehen aber sehr wohl einen Bauvertrag an der Backe. Und der gilt trotzdem. Ausnahme: Wenn im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart wird, dass der Bauvertrag unwirksam wird, sofern die Bewilligung des KfW- Darlehns scheitert und man in diesem Falle keinerlei Zahlungen an die Baufirma leisten muss.