Brauch ich einen Krankenschein für den Arbeitgeber, wenn ich EU Rentner bin und auf 450,- € Basis arbeite?

5 Antworten

Hallo,

der Arbeitgeber hat für 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten (Ausnahme: die ersten 28 Tage der Beschäftigung). Durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dieser Anspruch verdeutlicht. Viele Arbeitgeber von Minijobs verweigern aber mit fadenscheinigen Begründungen unrechtmäßig diesen Anspruch.

Wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen wird, besteht bei der Krankenkasse nach den 6 Wochen aber kein Anspruch auf Krankengeld.

Gruß

RHW

Ja, den brauchst Du, denn der Arbeitgeber muss Dir den Lohn 6 Wochen pro Jahr im Krankheitsfall weiterzahlen.

Voraussetzungist, das Arbeitsverhältnis besteht schon seit mindestens einem Monat.

Nach den sechs Wochen gibt es dann kein Geld mehr, denn die Krankenkasse zahlt bei einem Minijob kein Krankengeld.


leilachen 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 22:29

Ich bin aber EU-Rentner unbefristet bis zur Altersrente und darf 450,-€ dazu verdienen.Der Arbeitgeber zahlt doch keine Krankenversicherung ,sondern die Rentenversicherung.Nach meiner Logik brauchte ich da kein Krankenschein ,weil ich ja Rente bekomme und ein Anruf beim Arbeitgeber müßte genügen ,das ich nicht kann und krank bin.

Gaenseliesel  21.06.2017, 23:07
@leilachen

glaub es uns, der Arbeitgeber muss für die Beschäftigten in Minijobs einen Pauschalbeitrag an die Sozial- und Krankenversicherung abführen ! 

Die Krankschreibung also in der Firma abgeben und du bekommst deine 450,- € vorerst bis zu 6 Wo. weiterhin vom AG. 

Primus  21.06.2017, 23:11
@Gaenseliesel

Eben.....und das gilt auch für Rentner, die einen Minijob ausüben.

Snooopy155  22.06.2017, 10:42
@Gaenseliesel

Der Fragesteller will nicht wahrhaben, dass er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und wenn er Lohnfortzahlung will, dann muß er im Krankheitsfall eine Arbeistunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dass er EU-Rentner ist spielt erst bei dem nachfolgenden Krankengeldbezug eine Rolle - dies entfällt dann nämlich.

Primus  22.06.2017, 12:06
@Snooopy155

Ich vermute mal, dass sich da jemand nur telefonisch krank gemeldet, keine AU eingereicht und sich  mindestens einen Tadel, wenn nicht sogar die Entlassung des Arbeitgebers eingefangen hat.

......auch als Minijobberin hast du einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eine entsprechende Krankmeldung (Krankenschein)beim AG einzureichen ist natürlich notwendig ! 


wfwbinder  21.06.2017, 21:47

genauso ist es. DH

Ergänzend zu den bereits gegebenen richtigen Antworten, braucht der Arbeitgeber die schriftliche Krankmeldung, um von der Krankenkasse im Zuge der Entgeltfortzahlungsversicherung, Teile der an dich ausgezahlten Lohnfortzahlung zurück zu erhalten.

Hier mal als Beispiel ein PDF der TK: https://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/15604/Datei/59329/Entgeltfortzahlungsversicherung.pdf


RHWWW  22.06.2017, 10:01

Hallo Jürgen,

Danke für den Hinweis zur Entgeltfortzahlungsversicherung!

Noch eine kleine Ergänzung: Es gilt nur für kleinere Arbeitgeber (Grenze: 30 Arbeitnehmer).

Gruß

RHW

Hallo leilachen,

Sie schreiben:

Brauch ich einen Krankenschein für den Arbeitgeber, wenn ich EU Rentner bin und auf 450,- € Basis arbeite?


Antwort:


Wie wollen Sie ohne "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung"
gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachweisen, daß Sie ggf. arbeitsunfähig sind?

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/node.html


Deshalb ganz klar:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können!


==
Eu Rente = Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht bis 31.12.2000 nur noch für Altfälle!


Seit 1.1.2001 gibt es in der DRV nur noch die Erwerbsminderungsrente!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad