Minijob und Studienkredit?

3 Antworten

Schlicht und ergreifend ...... erst ab einem Brutto von 1082 Euro fällt bei LStKl. I Lohnsteuer an, allerding fallen ab einem Einkommen von 450 Euro + Sozialversicherungsbeiträge an.

Desweiteren bekommst Du gar nicht mal so einfach einen Studienkredit - es sei denn Du bist in einem Zweitstudium - ansonsten bist Du unterhaltsberechtigt bzw. hast Anspruch auf Bafög. Ansonsten soweit kein Baföganspruch mehr besteht - Überziehung der Studienzeit - stellt sich die Frage nach Wohngeldanspruch.

Und ein Kredit kann logischerweise nicht einkommensteuerpflichtig sein.


joy405 
Beitragsersteller
 26.12.2020, 17:53

Danke für die schnelle Antwort!

Ich habe mich bewusst für einen Kredit entschieden, aus verschiedenen Gründen :)

ellaluise  27.12.2020, 10:48
@joy405

Wenn aber Anspruch auf Bafög bestehen würde, wäre das die beste Lösung für dich. Ebenso Einforderung von Unterhalt. Ggfs. das Kindergeld nicht vergessen.

Nein, der Studienkredit stellt keine Einkunft im steuerrechtlichen Sinne dar, ebenso wenig wie ein Minijob (pauschal versteuert) oder Unterhalt durch die Eltern.

nein. ich hatte auch einen studienkredit bei der kfw und einen nebenjob von 450 euro und musste keine steuern zahlen. der kredit ist nichts was versteuert werden muss.


joy405 
Beitragsersteller
 26.12.2020, 17:53

Kamst du über die besagten 780€ im Monat mit den Kredit? :)