Bleibt die Bewachungserlaubnis bestehen, wenn man eine GmbH kauft mit der Erlaubnis nach 34a?
Guten Tag,
ich würde gerne eine Vorratsgesellschaft mit bestehender Bewachungserlaubnis nach 34a kaufen. Muss der zukünftige Geschäftsführer auch solch eine Erlaubnis beantragen oder die Qualifizierung haben oder reicht es das die GmbH diese schon mal besessen hat?
vielen Dank
1 Antwort
Guten Tag Hans91Hamburg,
es reicht nicht, dass die GmbH die Erlaubnis einmal hatte. Nach § 34a GewO muß zumindest eine mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person die persönlichen Voraussetzungen erfüllen - das muß nicht zwangsläufig der Geschäftsführer sein. Wenn keine Führungskraft mehr da ist, die die Voraussetzungen erfüllt, dann nützt auch der Kauf einer GmbH nichts, die diese Erlaubnis einmal hatte. Auch interessant: Informationen zum Thema Geschäftsführerhaftung