Hallo Chrissi1511,
jedes einzelne Logo ist eine Markenrechtsverletzung.
Auch das aufmalen von Marken wie Chanel oder Louis Vuitton auf Nike Schuhen ist eine Markenrechtsverletzung.
Grundsätzlich muss man für die Benutzung einer Marke mit dem Markeninhaber einen Markenlizenzvertrag abschließen.
Ein Markenlizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Markeninhaber einem Dritten die Erlaubnis erteilt, seine Marke in einem bestimmten Umfang nutzen zu dürfen. Den Markeninhaber nennt man Lizenzgeber, den Dritten Lizenznehmer.
Feststellung einer Markenverletzung:
Ausgangspunkt der Frage, ob eine Markenverletzung vorliegt, bildet in Deutschland § 14 MarkenG bei einer eingetragenen Marke bzw. § 15 MarkenG bei einer Benutzungsmarke oder einer geschäftlichen Bezeichnung: Eine Marke hat die Wirkung, dass allein der Markeninhaber befugt ist, die Marke im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung
- das Zeichen auf Waren oder ihrer Aufmachung oder Verpackung anzubringen,
- unter dem Zeichen Waren anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
- unter dem Zeichen Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen,
- unter dem Zeichen Waren einzuführen oder auszuführen,
- das Zeichen in Geschäftspapieren oder in der Werbung zu benutzen.
Die Verletzung einer Marke setzt allgemein voraus, dass wenigstens ähnliche Zeichen für ähnliche Leistungen verwandt werden. Bei berühmten Marken genügt die Verwendung ähnlicher Zeichen.
Im Detail kann es sich bei der Markenverletzung um eine identische Markenverletzung, eine ähnliche Markenverletzung oder eine mittelbare Markenverletzung handeln. Weitere Informationen hier