Alle Informationen findest du auf der Internetseite deiner und auch auf der jeder anderen Zulassungsstelle. Wenn du das Auto auf den Namen einer anderen Person zulassen möchtest, brauchst du deren schriftliche Vollmacht. Das Ausfuhrkennzeichen gibt es nur an der zuständigen Zulassungsstelle. Das Kurzzeitkennzeichen gibt es neben der zuständigen auch bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs.
Die Frage ist, ob der Monetur vorher wusste, dass die Ringe benötigt werden. Es kann sein, dass dies erst ersichtlich wurde, nachdem er die alten Räder (eigentlich hätte dafür ein Rad gereicht) demontiert hat. Dennoch ist es so, dass ich als Monteur davon ausgehe, dass die Räder passen, die der Kunde zum Radwechsel mitbringt.
Ein allgemeines Rückgaberecht gibt es bei Privatkäufen nicht. Bestenfalls erhältst du Gewährleistung und/oder Garantie.
Wenn du dir nicht sicher bist, Finger weg! Lass dich nicht zu irgendwas überreden.
Es gibt mittlerweile B197, das ist in der Ausbildung teils Schalter teils Automatik, in der Prüfung nur Automatik. Hinterher darfst du beides fahren.
Rein Automatik geht in Anbetracht der Entwicklung auch. In Zukunft wird es Neufahrzeuge ausschließlich als Automatik geben.
Richtig, du brauchst eine Fahrerlaubnis. Diese bekommst du mit Aushändigung des Führerscheins.
Sprich den Händler darauf an. Eine Kupplung verschleißt nicht innerhalb von 900 km. Das hätte dir bei einer Probefahrt schon auffallen können.
Was umfasst die Garantie denn? Wie lange ist der Kauf her? Könnte sonst ein Gewährleistungsfall sein.
Mündliche Verträge gelten, sind aber schwer nachzuweisen.
Wenn es außer dem Fahrlehrer keine Zeugen gibt, hast du Glück gehabt.
Erste Hilfe Kurs und Sehtest kannst du jetzt schon organisieren.
Du suchst dir eine Fahrschule aus und meldest dich an, entweder telefonisch oder persönlich. Alle weiteren Fragen darfst du dort stellen.
Die Praktische Prüfung findet in der Regel am gemeldeten Wohnsitz statt.
Ob das Jobcenter zahlt, kann dir hier keiner sagen. Das kommt auf deine Situation an.
Für 12.000 Euro wird es ein älteres Modell mit vielen km werden.
Grob geschätzt 2000-4000 Euro, je nach Region und Werkstatt.
Wischermotor oder Lenkstockschalter verschlissen. Sicherung und Relais werden die wahrscheinlich geprüft haben. Zur Sicherheit dass die alles da haben wurden beide Teile bestellt. Letztendlich wird nur das defekte Teil getauscht. 300 Euro Reparaturkosten sind bei einem Auto echt nicht viel und sollte ein Autobesitzer immer auf dem Konto haben.
Nein. Die Kfz-Versicherung ruht noch bis Jahresende. Kündigen darfst du nur im Schadenfall, nach Beitragserhöhung oder unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Jahresende.
Wenn du den Versicherer nach Abmeldung wechseln möchtest, dann muss das Fahrzeug über eine andere Person (z. B. Lebensgefährt*in) versichert werden.
Fahren darfst du erst ab Erteilung der Fahrerlaubnis, also ab Aushändigung des Führerscheins/ BF17-Scheins.
Warum A1? Mach doch gleich A2. Die Kosten für B und A2 dürften sich auf mindestens 3000-4000 Euro belaufen
Das gehört in den Stundenverrechnungssatz.
Eigentümer ist der Käufer, Halter kann abweichen. Wenn die vom Amt den Fahrzeugschein sehen wollen, dann bitte.
Eine vorherige Abmeldung ist nicht nötig, aber möglich. Einfach die Fahrzeuge tauschen und dann mit den Papieren zur Zulassungsstelle fahren und neuen Halter eintragen lassen. Dafür wird eine eVB Nummer benötigt.
Der Prüfungstermin beim TÜV muss extra bestellt werden. Das geht nur nach genehmigtem Fahrerlaubnisantrag.
Da spielen viele Faktoren eine Rolle.
- Fahrerkreis
- SF-Klasse
- Region
- jährliche km
- usw.
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