Aufbewahrung von abgelösten Krediten für Banken?
Ich habe vor 10 Jahren eine Hausfinanzierung abgelöst. Wie lange muss die Bank die Unterlagen aufheben ?
1 Antwort
Aufbewahrungsfrist ist grundsätzlich 10 Jahre nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB). Eine kürzere Frist von 6 Jahren gilt nur für normalen Schriftverkehr.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Aktion (z.B. Schriftverkehr) oder Transaktion (Buchung) erfolgte.