Antwort
Wenn du mehrmal die Abholung angemahnt hast, ist die Verjährung 3 Jahre. Danach kannst da damit machen, was du willst. Sollte zwischenzeitlich ein Erdbeben den Sessel zerstört haben, dann bist du da raus, weil du nur noch für grob fahrlässige Schäden haftest.
die Kosten für Einlagerung kannst du dann auch in Rechnung stellen. Aber ehrlich gesagt, macht das alles keinen Sinn. Versuch es nochmal zu verkaufen und gut ist.