Betrügt mich mein Versicherungsmakler? DAS Rechtschutzversicherung

2 Antworten

Das man Verträge checken sollte, bevor man unterschreibt, weiß ich.

Offenbar nicht. Denn bei der DAS steht nun ausdrücklich auf dem Antrag zu lesen, dass die Preise des gewählten Versicherungsschutzes für eine 5jährige Laufzeit gelten; die deutlich teureren Beiträge der einjährigen finden sich auf der Rückseite.

Inwiefern die Versicherung aus Kulanz den Vertrag für nichtig erklärt, wenn du den teuren einjährigen abschliesst, kann ich nicht entscheiden. Im Zweifel verdienen sie mit 3 Jahrebeiträgen (frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt) des abgeschlossenen 5-Jahres-Vertrages nämlich mehr als mit 12 Beiträgen des Einjahresvertrages :-)

Und nach Inanspruchnahme kannst du den Vertrag nicht kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht setzt Beitragserhöhung voraus oder abweichende Vertragsbedingungen nach Abschluss :-O

G imager761

wenn Du Dich über den Tisch gezogen fühlst, versuchs mal hier: http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html


gammoncrack  07.07.2013, 19:48

Hast Du die Frage nicht verstanden?

Hier geht es doch um wohl eine "Meinungsverschiedenheit" zwischen Makler und dem Fragesteller.

Der Ombudsmann ist ausschließlich bei Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsunternehmen zuständig, also hier keinesfalls.

mietzemia 
Beitragsersteller
 07.07.2013, 19:18

Danke!