das Produkthaftungsgesetz dürfte Dir recht geben- zumind. wenn das Rad noch keine 10 Jahre alt war. Schreib den Hersteller an, der dürfte Dein Ansprechpartner sein.
Antwort
Wenn schon genehmigt, denke ich nicht. Hast Du es als Kredit bekommen? Das Gericht wird viell. später nochmals dein Einkommen erfragen wollen, dann gib es an, daß Du mittlerweile zusammen wohnst, evtl. wird dann etwas zurückverlangt. Grds. geh ich aber davon aus, daß es nicht so ist
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